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Leistung

KI-Kennzeichnung
nach EU AI Act

Ihre Kunden fragen, ob Sie KI einsetzen und wie Sie das kennzeichnen. In zwei bis drei Wochen sind Sie auskunftsfähig, mit dokumentierter Position statt Einzelfallantworten.

Der Anlass

Seit dem 2. August gilt Artikel 50

Der EU AI Act verlangt, dass KI-erzeugte Inhalte als solche erkennbar sind. Maschinenlesbar in den Metadaten der Datei, und bei täuschend echten Inhalten zusätzlich sichtbar für den Betrachter. Verstöße können empfindlich werden.

Der Druck kommt aber selten von der Aufsicht, sondern von Ihren Kunden. Große Einkäufer sichern sich gerade ab und schicken Lieferantenfragebögen: Nutzen Sie KI? Kennzeichnen Sie? Können Sie Metadaten setzen? Wer darauf keine dokumentierte Antwort hat, klärt jede einzelne Anfrage intern neu, oder gibt eine Antwort, auf die sich niemand berufen möchte.

Die meisten Unternehmen nutzen KI längst im Marketing. Geregelt hat es kaum jemand.

Ergebnis

Was am Ende vorliegt

Vier Dinge, alle schriftlich, alle Ihr Eigentum.

Ihre Unternehmensposition

Wenige Seiten Klartext: wo KI eingesetzt wird, was gekennzeichnet wird, wer freigibt, wer verantwortlich ist. Das Dokument, auf das sich alle berufen können, intern wie gegenüber Kunden.

Der Kennzeichnungsprozess

Eingerichtet mit Ihrem Team, damit der Vermerk automatisch in Bilder und Texte wandert. Metadaten nach IPTC und, wo sinnvoll, Herkunftsnachweise nach C2PA. Kein Schritt, an den jemand denken muss.

Antwortvorlagen für Fragebogen

Fertige Textbausteine für die Lieferantenfragebögen Ihrer Kunden. Der nächste Fragebogen ist in Stunden beantwortet statt in Wochen.

Briefing der Teams

Eine Stunde für alle, die mit KI-Inhalten arbeiten. Danach gibt es eine klare Linie statt Einzelfalldiskussionen in jeder Abstimmung.

Ablauf

Zwei bis drei Wochen, ein bis zwei Termine

Wir starten mit ein bis zwei Videocalls mit den Bereichen, die KI einsetzen, meist Marketing und Kommunikation. Dort klären wir, wo KI überall im Einsatz ist, oft mehr als der Geschäftsführung bewusst ist.

Den Rest erledige ich remote. Sie bekommen die Position als Entwurf, wir gehen sie einmal gemeinsam durch, danach richte ich mit Ihrem Team den Prozess ein. Zum Abschluss das Briefing.

Voraussetzungen gibt es keine. Sie brauchen keine neue Software und keine IT-Vorarbeit.

Warum ich

Ich schreibe über diese Regulierung, seit sie entsteht

Als Fachjournalist berichte ich über IT-Sicherheit und EU-Regulierung, unter anderem für Golem.de und das IT-Administrator Magazin. NIS2, Cyber-Resilience-Act, EU AI Act. Ich lese diese Texte nicht erst, wenn ein Kunde fragt.

Gleichzeitig baue ich KI-Systeme selbst. Ich weiß also, wo die Kennzeichnung technisch ansetzen muss und wo eine Richtlinie im Alltag scheitert, weil sie einen Arbeitsschritt verlangt, an den niemand denkt.

Liegt bei Ihnen schon ein Fragebogen?

Schreiben Sie mir kurz, wo KI bei Ihnen im Einsatz ist und ob bereits Kunden nachfragen. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung.